Maria Elisabeth Rieder

Einführung eines Berufsverzeichnisses für Hauspflegekräfte

Die Statistiken über die demographische Entwicklung bestätigen eine zunehmende Alterung unserer Gesellschaft. Diese demographische Entwicklung bringt verschiedene Probleme mit sich, u.a. die damit verbundene Zunahme von Pflegegeldanträgen. 

- Eine wichtige und unverzichtbare Säule zur Unterstützung pflegender Angehöriger wird auch in Zukunft die private Hauspflegekräfte sein. Die Gründe für den steigenden Bedarf dürften auch auf die in den letzten Jahren geschlossenen Betten in den Altenheimen zurückzuführen sein. Laut dem Forschungsprojekt "Soziale Dienste Südtirol 2030" gibt es derzeit ca. 15.000 pflegebedürftige ältere Menschen, das sind 2,8% der Bevölkerung. Davon werden 70%, also 10.600 Personen, zu Hause gepflegt. 60% dieser Personen werden ausschließlich von Angehörigen und/oder „Badanti“ betreut. Unter Beibehaltung der derzeitigen Versorgungssituation wird für das Jahr 2030 folgender Betreuungsbedarf für pflegebedürftige Senioren prognostiziert: Insgesamt wird es ca. 17.431 pflegebedürftige Senioren geben, das sind 3,1% der Bevölkerung. Demnach würden bei gleichbleibender Versorgungssituation 70% (ca. 12.478 Personen) zu Hause gepflegt, davon 60% durch Angehörige und „Badanti“. Hier ist vor allem der demographische Wandel und die Alterung der Gesellschaft zu berücksichtigen, denn es ist fraglich, ob bei abnehmenden Familienhaushalten und steigender Frauenerwerbsquote in Zukunft ein so hohes Maß an häuslicher Pflege geleistet werden kann. Da 55,9% der privaten häuslichen Pflegekräfte (Badanti) aus Osteuropa und 28,7% aus anderen Regionen Italiens stammen, sollte vor allem in Weiterbildungsangebote investiert und Sprachkurse forciert werden. Eine zentrale und koordinierte Erfassung und Vermittlung von Pflegekräften wäre hier wichtig, da es eine große Anzahl von privaten Hauspflegekräften ohne registrierte Arbeitsverträge gibt. 

Im Sinne der Transparenz ist es daher notwendig, die privaten Hauspflegekräfte in einem öffentlichen Berufsverzeichnis zu erfassen. Dazu gehört aber auch die Ausarbeitung von Kollektiv- und Arbeitsverträgen für diese Berufsgruppe, die aufgrund ihrer zeitintensiven Tätigkeit und der damit verbundenen hohen Arbeitsbelastung einem erhöhten psychischen und physischen Druck ausgesetzt ist. Dies würde auch zu einer Legalisierung der Arbeitsverhältnisse in 

diesem Bereich der Hauspflege beitragen und Niedriglöhnen sowie der Nichteinhaltung gesetzlicher Bestimmungen entgegenwirken. 

Die Bedeutung der privaten häuslichen Pflegekräfte wird in dem Maße zunehmen, wie die familiären Pflegekapazitäten in Zukunft abnehmen werden. Da die Zahl der externen häuslichen Pflegekräfte daher steigen muss, ist es notwendig, Angebot und Nachfrage zusammenzuführen. Von größter Bedeutung ist die Qualität der Pflege, daher ist es nötig, durch Angebote zur Aus- und Weiterbildung einen Mindestqualitätsstandard der Pflege zu sichern. Der Weg, um diese Ziele zu erreichen, ist die Einführung eines Berufsverzeichnisses der privaten Hauspflegekräfte. Dies hat auch zum Ziel, die Qualität und Professionalität dieser wichtigen Berufsgruppe zu steigern und die Zusammenführung von Angebot und Nachfrage zu erleichtern. In der Provinz Trient besteht bereits die Möglichkeit, sich freiwillig in ein Register für Hauspflegekräfte eintragen zu lassen. In den Regionen Sardinien, Ligurien und Venetien sind solche Register bereits eingerichtet. Die Sozialpartner fordern seit Jahren Unterstützung für die Hauspflegekräfte. Viele von ihnen arbeiten in prekären Arbeitsverhältnissen und ohne Ausbildung. 

Im Landessozialplan 2030 wird auch der Bereich der privaten Hauskrankenpflege „Badanti“ ausführlich behandelt. Konkrete Maßnahmen: Die Aufwertung des Pflegeberufs und die Unterstützung der privaten Hauspflegekräfte durch die Einführung eines öffentlichen Berufsverzeichnisses und die Unterstützung bei der Aus- und Weiterbildung. Durch die Definition von Mindestvoraussetzungen für die Berufsausübung kann die öffentliche Hand mehr Transparenz auf dem Pflegemarkt schaffen. Eine zentrale Informationsstelle auf Bezirksebene und Qualitätskontrollen werden ebenfalls gefordert. 

Die Einführung eines Registers für Hauspflegekräfte ist eine wichtige Maßnahme, um Familienangehörigen, die Pflege leisten, die nötige Unterstützung und Entlastung zu bieten. Besonders in Fällen, in denen die Pflege rund um die Uhr erforderlich ist oder spezielle Pflegefähigkeiten gefragt sind, haben viele Angehörige Schwierigkeiten, die Verantwortung alleine zu tragen. Ein solches Register könnte Hilfestellung bieten, indem es die Auswahlprozesse erleichtert und Transparenz über die Qualifikationen, Erfahrungen und Verfügbarkeiten der Hauspflegekräfte bietet. Dies erleichtert es den Angehörigen, Entscheidungen zu treffen und das Vertrauen zu haben, dass ihre Angehörigen in guten Händen sind, wenn sie selbst nicht da sein können. 

Dies vorausgeschickt, verpflichtet der Südtiroler Landtag die Landesregierung, 

  1. bei den Trägern, die in diesem Bereich tätig sind, Informationen einzuholen, 
  2. die Einführung eines Berufsverzeichnisses für Hauspflegekräfte zu überprüfen und gegebenenfalls das Berufsverzeichnis baldmöglichst einzuführen,
  3. landesweite Weiterbildungsangebote für Pflegende und Hauspflegekräfte zu unterstützen und zu finanzieren. 

Team-K Landtagsabgeordnete
Maria Elisabeth Rieder 
Paul Köllensperger 
Franz Ploner 
Alex Ploner

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