Mit dem Messband haben Richter Alex Tarneller (rechts) sowie die Rechtsvertreter Georg Hasenburger (links) und Christoph Tappeiner (Bildmitte) den Abstand zwischen dem Hühnerstall (links) und der Wohnung des Ehepaars (rechts oben) gemessen.

„Malser Gigger“ bekommt hohen Besuch

Publiziert in 22 / 2008 - Erschienen am 11. Juni 2008
Mals – Von den Schlagzeilen, für die er noch vor Monaten gesorgt hatte, bekam der ­mittlerweile berühmt gewordene „Malser Gigger“ wenig mit. Etwas „näher“ ging ihm da schon der Besuch, der ihm am 6. Juni um 6 Uhr in der Früh abgestattet wurde. Es war Alex Tarneller, Richter an der Außenstelle Schlanders des Landesgerichtes Bozen, der einen gerichtlichen Augenschein durchführte, und zwar im Beisein von Georg Hasenburger, Rechtsvertreter des beklagten Bauern Alfred Florineth, und von Christoph Tappeiner, Rechtsvertreter des klagenden Ehepaars Doris und Siegfried Thanei. Mit Messband, Fotoapparat und „spitzen Ohren“ sollte im Kreuzweg festgestellt werden, ob der Hahn kräht und wie groß der Abstand zwischen dem Hühnerstall des Bauern und dem Schlafzimmer des Ehepaars ist. Gekräht hat der Hahn tatsächlich, wenngleich sein „Gesang“ von außen nur eher schwach hörbar war. Der Hahn wird in Zukunft vermutlich weiterhin krähen dürfen, denn wie das Ehepaar erklärte, „haben wir nichts dagegen, wenn nur ein einziger Hahn kräht. Das akzeptieren wir.“ Viel schlimmer sei es früher gewesen, „als mehrere Hähne gleichzeitig krähten.“ Siegfried Thanei: „Für meine Frau, die an Schlafstörungen leidet, war es sehr schlimm. Ich selbst arbeitete in der Sennerei in Reschen und weil ich immer um 4 Uhr mit der Arbeit begann, wollte ich am Nachmittag etwas schlafen. Weil daran aber nicht zu denken war, richtete ich mir an meinem Arbeitsplatz ein Bett ein.“ Alfred Florineth hatte schon im Vorfeld erklärt, dass die Klagen der Nachbarn unbegründet seien. Die Hühnerhaltung sei eine jahrhundertealte, bäuerliche Gepflogenheit, der Hahn werde nicht zum Spaß gehalten und der Stall sei mit Fenstern geschlossen. Außerdem habe er schon zum Zeitpunkt der Anklage (November 2006) nur mehr einen einzigen Hahn gehalten. Zusätzlich zum Augenschein wurde am Freitag laut Alex Tarneller auch ein Schlichtungsversuch unternommen. Eine endgültige, gütliche Einigung sei zwar noch nicht erreicht worden, doch er hoffe, dass es dazu kommt.Prozessrechtlich gesehen ist der Fall „Malser Gigger“ noch nicht abgeschlossen. Dass sich die Medien und deren „Konsumenten“ auf den Gigger-Fall stürzen, mag bis zu einem bestimmten Punkt verständlich sein. Es steht ja nicht täglich ein Hahn „vor Gericht“. Andererseits ist aber auch zu bedenken, dass der Fall aus der Sicht der betroffenen Parteien kaum Spaßiges an sich hat, schon allein deshalb, weil Rechtsanwälte und Prozesse Geld kosten.
Josef Laner
Josef Laner

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