Ein höchst ungutes „Goggele“ aus Graz
Publiziert in 27 / 2010 - Erschienen am 14. Juli 2010
Schlanders/Graz – Mit einer höchst unliebsamen Geschichte sehen sich Gottfried Niedermair, der Präsident des Sonderbetriebes Gemeindewerke Schlanders (SGWS), der Sonderbetrieb insgesamt und - zumindest indirekt - auch die Gemeindeverwaltung sowie die „Fernheizwerk Schlanders GmbH“ konfrontiert. Es war im März 2004, als Gottfried Niedermair als E-Werk-Präsident die Firma BIOS Bioenergiesysteme GmbH mit Sitz in Graz mit Beratungs- und Planungsarbeiten für den eventuellen Bau eines Fernheizwerks in Schlanders beauftragte. „Es war die damalige Gemeindeverwaltung, die uns als E-Werk beauftragte, die BIOS mit diesen Arbeiten zu betrauen. Der Bau eines Heizwerks steckte damals noch in den Kinderschuhen.“ so Gottfried Niedermair gegenüber dem „Vinschger.“ Was ihm - und nicht nur ihm - gehörig Kopfzerbrechen bereitet, ist ein Urteil, das kürzlich am Landesgericht Graz verkündet wurde und demzufolge der Sonderbetrieb Gemeindewerke Schlanders zur Zahlung einer Summe von über 220.000 Euro - plus Zinsen und weitere Spesen - verdonnert wurde. Wie Niedermair bestätigt, hatte die BIOS die Klage schon vor einigen Jahren hinterlegt. Nun sei das erstinstanzliche Urteil, „gegen das wir als Sonderbetrieb natürlich rekurrieren werden“, gefällt worden. Auf die Frage, wie es dazu kam, dass die BIOS derartige Forderungen stellt, meinte Niedermair: „Im Dezember 2005 wurde die neue Gesellschaft Fernheizwerk Schlanders GmbH gegründet, an der die Gemeinde mit 51% und die SEL AG mit 49 % beteiligt sind. Für uns war klar, dass nun diese neue GmbH für die weitere Planungsarbeit und auch den Bau des Fernheizwerks zuständig sein wird. Die BIOS hingegen ging davon aus, dass sie den Auftrag trotz der Gründung der neuen Gesellschaft weiterführen kann. Ich als Präsident war zum Zeitpunkt, als ich den Auftrag für die BIOS unterzeichnete, jedenfalls der Auffassung, dass dies sicher nicht der Auftrag für die Gesamtplanung des Heizwerks sein kann.“ Die von der BIOS bis zu einem bestimmten Zeitpunkt ausgeführten Beratungs- und Planungsarbeiten seien vom E-Werk bezahlt worden. Danach habe es keine Leistungen mehr für das E-Werk und somit auch keine Zahlungen mehr gegeben, „obwohl die BIOS darauf bestand.“ Mit den weiteren Planungsarbeiten habe die Schlanderser Fernheizwerk GmbH unter dem damaligen Präsidenten Johann Wallnöfer einen Projektsteuerer aus Südtirol beauftragt. Die BIOS hingegen sei davon ausgegangenen, dass auch der „Restauftrag“ ihr zustehe. Der Rechtsstreit sei in mehrerlei Hinsicht kompliziert. Die Frage, ob hier österreichisches oder italienisches Recht zur Anwendung kommt, sei ebenso strittig wie weitere Aspekte, etwa jener, ob tatsächlich Graz der Gerichtsstandort sein muss.
Tatsache ist jedenfalls, dass mit dem Urteil in erster Instanz der BIOS Recht gegeben wurde. Das Urteil ist bereits eingetroffen. Auch Bürgermeister Dieter Pinggera kennt es: „Um mich als neuer Bürgermeister vorzustellen und einen näheren Einblick in die Arbeit des SGWS-Verwaltungsrates zu gewinnen, nutzte ich die jüngste Verwaltungsratssitzung für einen Antrittsbesuch. Bei dieser Sitzung wurde einstimmig beschlossen, gegen das Urteil ersten Grades zu rekurrieren.“ Pinggera hofft, dass es in der zweiten Instanz zu einer Kehrtwende kommt.
Wenn nicht, wird es wohl happig werden. Happig für den Sonderbetrieb und letztendlich für die Gemeinde, sprich den Steuerzahler. Es wird sich zwangsläufig die Frage der Verantwortung stellen.

Josef Laner