Corona-Unterstützung
Für Tourismus und Gastronomie
Bozen/Vinschgau - Der Tourismus und die Gastronomie sind neben dem Handel von der Corona-Krise besonders hart betroffen. Welche Maßnahmen für das Gastgewerbe und den Tourismus aus Rom zu erwarten sind und welche zusätzlichen Hilfen die Landesregierung beschließen kann, darüber berichtete Tourismuslandesrat Arnold Schuler am 13. April in der Sitzung der Landesregierung. Schuler bezifferte die landesweiten coronabedingten Verluste im Gastgewerbe und Tourismus mit 2,5 Milliarden Euro. „Die Regierung in Rom erarbeitet derzeit in Zusammenarbeit mit den Regionen und Autonomen Provinzen die Kriterien für die Unterstützungsmaßnahmen im Sektor Tourismus“, so Schuler. In der entsprechenden Tourismuskommission hat der Tourismuslandesrat die besonderen Bedürfnisse der Südtiroler Betriebe vertreten. Der erste Vorschlag aus Rom liege vor, „für Südtirol sieht es derzeit nicht schlecht aus“, so Schuler. Neben von der Regierung bereits beschlossenen Verlustbeiträgen „arbeiten Regierung und Regionen derzeit an dem 700-Millionen-Euro Hilfspaket für Wintersportgebiete.“ Auch das Land werde jene Betriebe, die unter den Einschränkungen des Covid-Notstandes besonderen Schaden genommen haben, weiter unterstützen. Schuler: „Es handelt sich dabei um Maßnahmen zur Überlebenssicherung, nicht zum Verlustausgleich.“ Ende März hatte die Landesregierung das 500 Millionen Euro schwere Maßnahmenpaket auf den Weg gebracht, um die Auswirkungen der Pandemie abzufedern. Am 13. April verständigte sie sich auf die Spielregeln für die Vergabe der sogenannten Fixkostenbeiträge an Wirtschaftstreibende, die von den Landesräten Schuler und Philipp Achammer gemeinsam ausgearbeitet worden waren. Gemäß den von der Landesregierung grundsätzlich gutgeheißenen Kriterien können Unternehmen der Sektoren Handwerk, Industrie, Handel, Dienstleistungen, Gastgewerbe, Gärtnereien, Milch- und Weinwirtschaft um einen Fixkostenbeitrag ansuchen. Demnach können sich Betriebe mit einem Gesamtumsatz von mehr als 30.000 Euro und einem Umsatzrückgang von mindestens 30 Prozent im Zeitraum zwischen dem 1. April 2020 und dem 31. März 2021 um diese Corona-Hilfen bewerben. Bei einem Umsatzrückgang von 30 bis 40 Prozent beträgt der Beitrag 30 Prozent der Kosten. Liegt der Umsatzrückgang zwischen 40 und 50 Prozent, gibt es einen Beitrag von 40 Prozent und bei mehr als 50 Prozent Umsatzrückgang wird der jeweilige Betrieb mit dem maximalen Zuschuss von 50 Prozent der Fixkosten bezuschusst. Neugründer können mit 30 Prozent der Fixkosten bezuschusst werden. Der Höchstbetrag an möglichem Zuschuss liegt bei 100.000 Euro. Das zur Verfügung stehende Landesbudget beträgt 280 Millionen Euro. Da bis zur Möglichkeit der Gesuchstellung beziehungsweise der Auszahlung einige Monate vergehen werden, ist mit den Banken vereinbart worden, dass mit Bestätigung der Daten seitens der jeweiligen Wirtschaftsprüfer inzwischen 90 Prozent als Vorschuss ausgezahlt werden können. Im Anschluss an die Anpassung der Informationstechnik sollen die Ansuchen baldmöglichst eingereicht werden können. Anträge können in der Folge bis zum 30. September 2021 über den entsprechenden E-Government-Dienst des Landes eingereicht werden. Sie werden dann chronologisch bearbeitet. Die Auszahlungen sollen innerhalb eines Monats nach Antragstellung erfolgen. Weitere Informationen zu den Corona-Hilfen gibt es auf dem Corona-Portal der Internetseite des Landes.