Saumoar: Verwaltungsgericht lehnt Rekurs ab
Naturns - Das Verwaltungsgericht Bozen hat den Rekurs von Ottilia Ruatti und Hans Pöll im Zusammenhang mit der Verordnung des Bürgermeisters Andreas Heidegger für den Abbruch der alten Hofstelle Saumoar abgelehnt. Die Rekurssteller hatten eine Aufhebung der Verordnung zum sofortigen Abbruch beantragt. Abgelehnt wurde der Rekurs wegen Unbegründetheit. Die Rekurssteller wurden zur Zahlung der Verfahrenskosten (3.000 Euro) zugunsten der Gemeinde verurteilt. Theoretisch kann gegen das Urteil des Verwaltungsgerichtes Berufung beim Staatsrat in Rom eingebracht werden.