„Lasst niemanden zurück!“

Am 21. März ist Welt-Down-Syndrom-Tag

Publiziert in 10 / 2019 - Erschienen am 19. März 2019

Vinschgau - Für den diesjährigen Welt-Down-Syndrom-Tag wurde von Down Syndrome international (DSi) das Motto „Lasst niemanden zurück!“ ausgewählt. Down Syndrome international regt damit an, allen Menschen mit Down-Syndrom die Möglichkeit zuzugestehen, ein erfülltes und glückliches Leben zu führen – und das in jeder Hinsicht: in ihrem Recht auf Leben, auf die Teilhabe an Bildung und lebenslangem Lernen, wie auch auf einen freien und gut betreuten Zugang zu Wohn- und Arbeitsangeboten. Am Welttag der Menschen mit Down-Syndrom, dem 21. März, „rufen wir alle Menschen mit Down-Syndrom auf, der Welt zu sagen, sie solle niemanden zurücklassen.“ Die Menschen mit Down-Syndrom wollen von der Geburt an bis ins hohe Alter an allen Aktivitäten in der Gemeinschaft teilhaben. Sie besuchen die KITA, den Kindergarten und die Schule, möchten eine Berufsausbildung und einen Arbeitsplatz haben, ihre Wohnformen wählen und ihre Freizeit gestalten. Eine Wunschvorstellung?! „Nein, denn wir sind glücklich. Wir strahlen mit unserem besonderen Lächeln Liebe und Wärme aus, mit unserer Ungezwungenheit, Spontaneität und Offenheit sorgen wir für wunderbare Momente im Umgang mit unseren Mitmenschen. Deshalb: 'Lasst uns nicht zurück!' Lasst uns teilhaben am Leben in der Gesellschaft!“

Was ist das Down-Syndrom?

Menschen mit Down-Syndrom haben in jeder Körperzelle 47 Chromosomen, während normalerweise jede menschliche Zelle 46 Chromosomen hat. Das Chromosom 21 ist dreifach vorhanden, deshalb spricht man auch von einer Trisomie 21. Die Ursache ist bis heute unbekannt. Auf ca. 800 Geburten kommt ein Kind mit Down-Syndrom. Menschen mit Down-Syndrom leiden nicht am Down-Syndrom, sondern am Unverständnis, am Übergangenwerden und Ausgeschlossen sein. Menschen mit Down-Syndrom haben untereinander gewisse Ähnlichkeiten im Aussehen und Verhalten. Jedoch sind keine zwei Menschen mit Down-Syndrom gleich, jeder hat seine eigenen Begabungen und Fähigkeiten wie alle anderen auch. Gezielte Fördermaßnahmen und lebenslanges Lernen tragen dazu bei, dass Menschen mit Down-Syndrom so weit als möglich selbständig leben.  Vorurteile Menschen mit Down-Syndrom gegenüber müssen abgebaut werden, damit sie an allen Aktivitäten der Gesellschaft teilhaben und ein glückliches Leben führen können.  

Betroffenen- und Selbsthilfeverband AEB

Der AEB ist ein Betroffenen- und Selbsthilfeverband und hat landesweit in jedem Bezirk ehrenamtliche Ansprechpartner/innen. Der AEB bietet Elterntreffen zum Informations- und Erfahrungsaustausch an, unterstützt Treffen zwischen Eltern, Schule und Diensten in den Bezirken. Außerdem organisiert er Aus- und Weiterbildungen. Ein großes Anliegen ist dem AFB auch die Öffentlichkeitsarbeit für ein neues Verständnis für Menschen mit besonderen Bedürfnissen. Daher werden Gesetzesvorschläge eingebracht und auf deren Um-
setzung gedrängt.

Redaktion
Vinschger Sonderausgabe

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