Knappe Mehrheit…

…für Bauleitplanänderung in Naturns

Publiziert in 36 / 2017 - Erschienen am 24. Oktober 2017

Naturns - Der am 16. September mit knapper Mehrheit vertagte Tagesordnungspunkt „Änderung des Bauleitplanes“ (2. Abänderungsverfahren 2015-2017) sorgte auch bei der Ratssitzung am 16. Oktober für Diskussionen. Bedenken gab es vor allem zur Neuabgrenzung zur B1-Zone und zur Umwidmung einer Teilfläche von 1.500 m² der Grundparzelle 494/1 von Landwirtschaftsgebiet in Wohnbau-Auffüllzone im Bereich des Wiesenhofes am östlichen Dorfrand. Nachdem der Grund des interessierten Eigentümers nur punktuell an die bestehende Auffüllzone angrenzt, wäre die Neuabgrenzung der B1-Zone in gesetzlicher Hinsicht nicht zulässig. Um die Auffüllzone laut Art 36-bis, Absatz 2, zu ermöglichen, beantragte der Gemeindeausschuss, die Bauparzelle 702 und Grundparzelle 495 Naturns in eine B1-Zone umzuwandeln.
Die Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung hat die Änderungsanträge überprüft und ein Gutachten mit Ergänzungen erteilt. Darin wird festgehalten, dass diese Fläche nur punktuell an die B1-Zone angrenzt. Zugleich wurde die Umwandlung von landwirtschaftlichem Grün in eine B1-Auffüllzone im Bereich der Parzellen 702 und 495 gemäß Art. 36/bis im Sinne einer geschlossenen Siedlungsentwicklung und einer kompakten Abgrenzung der Wohnbauzone vorgeschlagen. Die betroffenen Grundbesitzer haben dagegen Rekurs eingelegt und betont, dass sie kein Interesse an einer Umwidmung in eine B-Zone haben.  Aus den Wortmeldungen der Räte war herauszuhören, dass es nach wie vor erhebliche Bedenken gibt. SVP-Fraktionssprecher Valentin Stocker betonte: „Wir haben heute mehrere Anträge zur Änderung des Bauleitplanes zu behandeln, wobei jeder anders gelagert ist“. Man sei sich im Klaren, dass in diesem Fall der Art. 36/bis, Absatz 2, rechtlich nicht anwendbar ist, außer es werden die entsprechenden Voraussetzungen geschaffen. „Einige Mitglieder unserer Fraktion stehen dem jedoch kritisch gegenüber, weil der Respekt vor dem privaten Eigentum ohne das Vorhandensein eines klaren öffentlichen Interesses in Naturns auch weiterhin einen großen Stellenwert einnehmen soll. Jeder möge nach seinem Wissen und Gewissen entscheiden“, so Stocker. Margot Tschager Svaldi stellte grundsätzlich die Notwendigkeit von Neuausweisungen von Wohnbauzonen in Frage. Der Gemeinderat habe zu Beginn dieser Periode beschlossen, erst nach der Zuteilung aller Wohnungen der Wohnbauzone Lahn neue Zonen auszuweisen. Fakt sei, dass es im Dorfinneren noch sehr viele Möglichkeiten für Auffüllzonen im Sinne des Art. 36/bis gebe (ca. 150 Wohnungen mit ca. 80-90 m²). Die ­Fraktion „Zukunft Naturns“ sei gegen diese Neuabgrenzung, weil dies nicht im Sinne des öffentlichen Interesses und gegen den Willen des Grundeigentümers ist. Auch das Amt für Landschaftsökologie spricht sich in seinem Gutachten dagegen aus, weil sich die beiden Flächen (Landwirtschaftsgebiet, B1 Zone) so gut wie nicht berühren. Es drängt sich der Verdacht auf, dass durch diese Erweiterung einzig die urbanistischen Standards ausgehebelt werden sollen, wie sie für Erweiterungszonen gelten. Nach weiteren Stellungnahmen von Natascha Santer Zöschg, Hans Pöll und Helmut Müller sprach sich der Gemeinderat mit 9-Jastimmen, 7-Neinstimmen und zwei Enthaltungen für die Genehmigung dieser Bauleitplanänderung aus. Der Rekurs der Grundbesitzer wurde somit abgelehnt. Mit dem gleichen Abstimmungsergebnis wurde auch die Umwidmung einer Teilfläche von ca. 1.500 m² der Grundparzelle 494/1 KG. Naturns von Landwirtschaftsgebiet in Wohnbauzone B1-Auffüllzone gemäß Artikel 36/bis, Absatz 2, genehmigt. 6 weitere Anträge wurden einstimmig oder mit großer Stimmenmehrheit befürwortet. 

Oskar Telfser
Oskar Telfser
Vinschger Sonderausgabe

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