Die letzten Dinge regeln
Ein „zu früh“, um sich mit dem Tod auseinanderzusetzen, gibt es nicht.
Latsch - „Das Thema Tod macht etwas mit uns, oft macht es uns Angst“, so Anita Tscholl. Die Koordinatorin der Caritas Hospizbewegung Vinschgau und des Wünschewagens war unlängst zu Gast im Latscher Seniorenwohnheim Annenberg, um darüber zu informieren, welche Dinge am Ende des Lebens wichtig sind zu regeln. Freilich, man könne den Kopf in den Sand stecken und sich um nichts scheren. „Aber ich kann das Leben mitgestalten und mitbestimmen“, so Tscholl. Sich Gedanken über das Lebensende und seine Konsequenzen zu machen, sei schließlich auch für Angehörige eine Entlastung. „Es gibt hierfür kein zu früh, sondern nur ein zu spät“, betonte Tscholl. Wichtige „letzte Dinge“ können bürokratische, gesundheitliche oder soziale Angelegenheiten sein. Das Leben habe sich geändert – und auch das Sterben. „Man ist länger alt“, brachte es die Referentin auf den Punkt. Ein plötzlicher Tod sei heute eher selten, Krankheiten wie Demenz usw. häufiger.
Eigenen Willen erklären, Angehörige entlasten
Ein wichtiges Thema heute sei die Patientenverfügung. Jede entscheidungs- und handlungsfähige Person, sofern sie volljährig ist, kann eine solche machen. Insbesondere bei höherem Lebensalter, bei Erkrankung oder vor medizinischen Eingriffen werde es höchste Zeit. Die Person kann nach angemessener ärztlicher Aufklärung ihren Willen erklären, welche Behandlungen sie wünscht. Dies betreffe aber stets nur den Fall, sobald die betroffene Person nicht mehr selbst entscheiden kann. „Es gibt viele Krankheiten, die langsam fortschreiten und wo wir uns bald nicht mehr verständigen können“, erklärte Tscholl. Mit der Patientenverfügung könne man darüber bestimmen, „was in Situationen passiert, wenn es keine Hoffnung mehr gibt“. Etwa kann man die künstliche Ernährung ablehnen. Man kann entscheiden, ob lebensverlängernde Maßnahmen durchgeführt werden oder nicht. Leidenslindernde Behandlungsmaßnahmen werden hingegen bei Bedarf immer durchgeführt, um das Leben bei einer schweren Erkrankung und in der Sterbephase zu erleichtern. „Leidens- und Schmerztherapie ist ganz etwas anderes als lebensverlängernde Maßnahmen“, stellte Tscholl klar. Eine Patientenverfügung sei nicht nur wichtig, um den eigenen Willen mitzuteilen, wenn dies nicht mehr möglich ist, sondern sie vermindert auch den Entscheidungsdruck, der auf Angehörige und Gesundheitspersonal lastet. Eine Patientenverfügung muss schriftlich verfasst werden, als öffentliche Urkunde oder beglaubigtes privates Schreiben bei einem Notar oder als privates Schreiben, welches persönlich bei der Gemeinde hinterlegt wird. „Es hat viele Parallelen zum Testament, nicht umsonst heißt es im Italienischen testamento biologico“, so Tscholl. In Not- und Dringlichkeitsfällen ist auch eine vereinfachte Form, sprich Videoaufzeichnung oder mündlich vor Arzt oder Ärztin und zwei bezeugenden Personen möglich. Empfehlenswert sei es, das vorgedruckte Formular des Landes-Ethikkomitees zu verwenden, riet die Referentin.
Über Organspende Gedanken machen
Weitere wichtige Themen, die das Lebensende betreffen, sind das Testament, die Sachwalterschaft und die Organspende. „Ein Sachwalter wird vom Gericht eingesetzt und von diesem beaufsichtigt“, erklärte Tscholl. Er habe die Aufgabe, im Sinne des Menschen zu verwalten, meist gehe es um materielle Dinge, Bankgeschäfte etc. „Er wird dann eingesetzt, wenn man nicht mehr im Stande ist, größere Aufgaben zu übernehmen. Er muss nicht den Angehörigen Rechenschaft abliefern, sondern dem Gericht“, so Tscholl. Befassen solle man sich auch mit dem Thema der Organspende. In Südtirol gibt es u.a. den Verein A.I.D.O., der dazu Sensibilisierungsarbeit leistet. „Es ist eine freiwillige Entscheidung, aber wichtig, dass man darüber spricht und sich Gedanken macht“, so Tscholl. Um auf das Sterben vorbereitet zu sein, hat die Caritas Hospizbewegung die Themenmappe „Meins für Euch“ zusammengestellt. Diese bietet einen Leitfaden und eine wichtige Hilfe, um die letzten Dinge rechtzeitig zu regeln. Die Mappe ist in den Büros der Hospizbewegung erhältlich.
