Laut der Landeskonservatorin Karin Dalla Torre ist das barocke Gartenhaus ein besonderes Juwel. Dasselbe gelte für den ganzen Klostergarten; im Bild das Gartenhaus bei einer Besichtigung im September 2022.

Denkmalschutz für Klostergarten und Gartenhaus

Publiziert in 12 / 2024 - Erschienen am 2. Juli 2024

Schlanders - Das Kapuzinerkloster und die Kirche St. Johannes der Täufer in Schlanders stehen bereits seit 1980 unter direktem Denkmalschutz. Am 25. Juni hat die Landesregierung auf Antrag von Landesrat Philipp Achammer beschlossen, auch den „ummauerten Garten des Kapuzinerklosters mit barockem Gartenhaus“ unter direkten Denkmalschutz zu stellen. „Die Unterschutzstellung eröffnet die Möglichkeit, die historische Mauer und das Gartenhaus auch mit Fördermitteln des Landesdenkmalamtes zu restaurieren“, so Achammer. Vorgeschlagen hatte die Unterschutzstellung die Landeskonservatorin Karin Dalla Torre. Der zeitgleich mit Kirche und Kloster als Nutz- und Lustgarten angelegte Kapuzinergarten mit der Umfriedungsmauer, dem Friedhof und dem barocken Gartenhaus samt Dienstbauten bilde zusammen mit der Kirche und dem Klostergebäude ein Ensemble kirchlicher Architektur, das bis heute nahezu intakt erhalten sei. Auch den Freiflächen, der Umfassungsmauer und den Kleindenkmälern komme große historische Bedeutung zu. Dies nicht nur in Bezug auf die Ortsgeschichte, „sondern auch als Zeugnis der vierhundertjährigen Geschichte des Kapuzinerordens in Südtirol.“ Der Klostergarten sei ein unverzichtbarer Teil des Gesamtensembles, dessen Anlage auch in Zukunft ablesbar bleiben müsse. Das barocke Gartenhaus im Nordosten innerhalb der Umfassungsmauer, das lange als Geräteschuppen genutzt wurde, weise über dem Eingang den typischen Fassadenschmuck mit Tuffsteinen, Muscheln und Schnecken auf. Im Inneren befinden sich eine mit geflügelten Engelsköpfchen bemalte und mit Steinmosaikrahmungen geschmückte Decke, sowie barocke Vedutenmalereien und Steinmosaikdekor an den erhaltenen Wänden. Die direkte Denkmalschutzbindung werde von der Gemeinde Schlanders als Eigentümerin mitgetragen und unterstützt. Die Gemeinde ihrerseits plane, den Garten für die Bevölkerung zu öffnen, „die Gestaltung des Gartens wurde in einem partizipativen Prozess erarbeitet.“ Laut dem Beschluss der Landesregierung werden die Grundparzellen 142/1, 143 und 144 unter direkten Denkmalschutz gestellt.

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