Dem Volkswillen ein gutes Stück näher
Publiziert in 27 / 2015 - Erschienen am 22. Juli 2015
Breite Mehrheit für Änderung der Gemeindesatzung. Veith:
„Nun geht es an die Durchführungsverordnung für die Pestizid-Regelung“.
Mals - Im Dezember 2014 und im Jänner 2015 wurde im damaligen Gemeinderat von Mals nicht die jeweils erforderliche Mehrheit für die Umsetzung des klaren Volkswillens für ein Verbot des Einsatzes sehr giftiger, giftiger, gesundheitsschädlicher und umweltschädlicher chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf dem Gemeindegebiet erreicht. Bei der Sitzung des neuen Gemeinderates am 16. Juli hat es geklappt. Bürgermeister Ulrich Veith sprach von einer „historischen“ Sitzung mit internationaler Strahlkraft. Konkret war es darum gegangen, die Gemeindesatzung zu ändern bzw. zu ergänzen. In den Prämissen zur Satzungsänderung wird u.a. auf eine EU-Richtlinie verwiesen, in der bestätigt wird, „dass das Spritzen oder Sprühen von Pestiziden insbesondere durch die Abdrift signifikante nachteilige Auswirkungen auf die menschliche Gesundheit und Umwelt haben kann.“
Vorsorgeprinzip
Die EU-Mitgliedsstaaten werden nicht daran gehindert, „bei der Einschränkung oder dem Verbot der Verwendung von Pestiziden unter bestimmten Bedingungen oder in bestimmten Gebieten das Vorsorgeprinzip anzuwenden.“ Der nationale Aktionsplan und die von der Landesregierung erlassenen Vorschriften im Bereich der Verwendung von Pflanzenschutzmitteln reichen laut Veith nicht aus, um die Gesundheit der Menschen, Tiere und Pflanzen in der Gemeinde Mals nachhaltig zu schützen. Aufgrund der Kleinparzellierung und der besonderen klimatischen Bedingungen, wie es vor allem der Oberwind und die starke Thermik sind, reichen diese Maßnahmen nicht, „die Abdrift von Pflanzenschutzmitteln auf angrenzende und weiter entfernte Grundstücke und Flächen zu verhindern.“
Besonderheiten in Mals
Veith wörtlich: „Es wird hier bei uns nie möglich sein, konventionellen Obstbau zu betreiben, der mit anderen Landwirtschaftsformen kompatibel ist.“ Er bezog sich auf die Grünlandwirtschaft und den biologischen Anbau. In erster Linie gehe es um die Gesundheit und das Vorsorgeprinzip; „Die negativen Auswirkungen von Pflanzenschutzmitteln auf die Gesundheit und die Umwelt wurden in vielen Studien nachgewiesen.“ Natürlich wird in den Prämissen auch auf die Volksabstimmung verwiesen, bei der sich im Herbst 2014 bei einer Wahlbeteiligung von fast 70% über 75% für ein Verbot des Einsatzes bestimmter chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel ausgesprochen haben. Im beschließenden Teil der Satzungsänderung heißt es, dass sich die Gemeinde den vorsorglichen Schutz der Gesundheit von Bürgern und Gästen als prioritäres Ziel setzt, sowie auch „einen nachhaltigen Umgang mit Natur und Gewässern sowie die gleichberechtigte, unbeschadete Ausübung verschiedener Wirtschaftsformen auf dem Gemeindegebiet“, und das alles im Rahmen der gesetzlich vorgesehenen Zuständigkeiten.
Durchführungsverordnung
Um diese und weitere Vorgaben einzuhalten, wird die Gemeinde, unter Einhaltung der geltenden Gesetzgebung, mit einer eigenen Durchführungsverordnung die Art und Weise regeln, „wie der Einsatz sehr giftiger, giftiger, gesundheitsschädlicher und umweltschädlicher chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel auf dem Gemeindegebiet nicht zugelassen wird.“ Im Anschluss an die Ausführungen des Bürgermeisters hätte eine Diskussion stattfinden sollen. Es meldete sich aber niemand zu Wort. Der Satzungsänderung stimmten alle 12 SVP-Vertreter zu sowie auch Peppi Stecher und Johann Ziernheld von der „Offenen Gemeindeliste Mals“. Drei Vertreter der „Offenen Gemeindeliste“ (Ruth Kofler Fabi, Sibille Tschenett und Egon Alber) enthielten sich der Stimme, Gerold Frank stimmte dagegen. Der Bürgermeister dankte dem Gemeinderat im Namen der Bevölkerung für die Weitsicht.
„Das sind wir
unseren Kindern schuldig“
Er selbst wolle nicht Bürgermeister einer Gemeinde sein, „die in diesem Bereich nichts unternimmt, obwohl eindeutig belegt ist, dass Pestizide schädlich sind. Wir sind es unseren Kindern und Nachkommen schuldig, hier aktiv zu werden.“ Auch mehrere Gutachten des Rechtsprofessors Marino Marinelli hatte Veith im Hinblick auf die Ratssitzung ausarbeiten lassen. Daraus gehe hervor, dass es sehr wohl in die Zuständigkeit der Gemeinde falle, diesen Bereich zu regeln. Vor Schadensersatzklagen bräuchten sich die Mitglieder des Gemeinderates nicht zu fürchten. Im Gegenteil, denn zur Rechenschaft gezogen werden könnten die Räte schon eher, wenn Personen, die aufgrund von Pflanzenschutzmitteln geschädigt wurden, Klage führen, „denn alle Räte wissen ja, dass es zu Schäden kommen kann.“ Gegen die beschlossene Satzungsänderung kann innerhalb von 60 Tagen beim Verwaltungsgericht Rekurs eingelegt werden. Im Hinblick auf die Durchführungsverordnung, die ebenfalls dem Gemeinderat zur Genehmigung vorzulegen sein wird, ist es laut Veith wichtig, „dass sich nun alle Beteiligten an einen Tisch setzen.“ Hand mit der Satzungsänderung bezüglich des Pflanzenschutzes wurde auch einer weiteren Änderung zugestimmt, nämlich der Aufstockung der Zahl der Gemeindeausschussmitglieder um einen zusätzlichen Referenten. Beim zusätzlichen Referenten handelt es sich um Günther Wallnöfer aus Laatsch. Sepp
Josef Laner