Sensibles Thema Wasser
Bedenken gegen Gewässerschutzplan. „Zu restriktive Regeln wären kontraproduktiv.“
Laas - Wenn es um das Thema Wasser geht, reagieren die Vinschger seit jeher höchst sensibel. Oft und in vielen Gemeinden und Fraktionen im größten Trockental in Südtirol wurde in den vergangenen Jahrhunderten zum Teil hart um Wassernutzungsrechte gestritten. Auch heute noch gibt es Auseinandersetzungen dieser Art. Keine internen Zwistigkeiten sind hingegen festzustellen, wenn es darum geht, Vorgaben oder Pläne des Landes zum Thema Wasser zu begutachten. Einmal mehr gezeigt hat sich das bei der jüngsten Gemeinderatssitzung im Josefshaus in Laas. Einstimmig genehmigten die anwesenden Räte eine Stellungnahme zum Entwurf des Gewässerschutzplans, in der unter anderem steht, dass zu restriktive und über das Ziel hinausschießende Regelungen im Gewässerschutz nicht dazu führen dürften, dass eine nachhaltige Entwicklung in den Bereichen Landwirtschaft, Energieerzeugung und Tourismus (Beschneiungsanlagen) beschränkt bzw. verhindert wird. Über die 22 Seiten umfassende Stellungnahme, die der Wasserbauingenieur Walter Gostner aus Mals im Auftrag des Gemeindenverbandes verfasst hat, soll in allen Gemeinderäten abgestimmt werden. „Der Termin wurde wegen der Corona-Krise bis zum 21. August verlängert“, sagte Bürgermeister Andreas Tappeiner. Der vom Laaser Gemeinderat genehmigten allgemeinen Stellungnahme wird eine Reihe von weiteren Schreiben und Briefen beigelegt, die von Bauernbundortsgruppen, Interessentschaften, SVP-Ortsgruppen, Fraktionen und weiteren Organisationen aus dem Hauptort Laas sowie aus den Fraktionen Allitz, Tanas, Eyrs und Tschengls eingegangen waren. Der Grundtenor aller dieser Stellungnahmen lautet: bestehende und bereits konzessionierte Wasserableitungen dürfen nicht einseitig eingeschränkt und Restwassermengen nicht erhöht werden. Außerdem wird mehrfach darauf verwiesen, dass die jeweiligen besonderen Begebenheiten berücksichtigt werden sollten. Das Thema einer Ausweisung sogenannter Trockenzonen oder Trockengebiete kann laut dem Bürgermeister sinnvoll sein, „aber es geht im Grunde darum, was sich mit einer solchen Ausweisung tatsächlich bewirken lässt. Andreas Tappeiner kann sich vorstellen, dass das Thema anhand konkreter Beispiele von Bächen am Sonnenberg vertieft wird. Bei der Diskussion stimmten die Ratsmitglieder Raimund Niederfriniger, Reinhard Kurz, Florian Peer, Riedl Markus und weitere Räte sinngemäß darin überein, dass bestehende Wassernutzungsrechte nicht beschnitten werden sollten. Seites der Landwirtschaft seien bereits in der Vergangenheit Maßnahmen für einen sparsamen Umgang mit dem Wasser ergriffen worden, etwa mit der Tropfberegnung. Mehrfach beanstandet wurde, dass die Bevölkerung und die direkt Interessierten vor Ort zu wenig in die Diskussion miteinbezogen wurden bzw. werden. Es gehe nicht an, derartige Pläne vom Schreibtisch aus zu erarbeiten und stur Heil Vorgaben festzulegen, ohne die Realität vor Ort zu kennen bzw. mit den Betroffenen zu reden. Reinhard Kurz stellte auch den Sinn so mancher Vorgaben in Zweifel: „Was hat es zum Beispiel für einen Zweck, die Restwassermenge für den Tanaser Bach zu erhöhen und das Wasser dann weiter unten wieder aus der Etsch zu pumpen?“ Keine Zweifel kamen darüber auf, dass die künstliche Bewässerung auch in Zukunft unabdingbar sein wird. Nicht vertretbar ist es laut dem Bürgermeister, unter dem Deckmantel der ökologischen Bewertung Maßnahmen festzuschreiben, welche die ökologische Gesamtsituation nicht wirklich verbessern. So habe es z.B. wenig Sinn, die Restwassermenge eines Bachs, der über eine Künette zu Tal fließt, anzuheben. Ob die im Laaser Gemeinderat geäußerten Bedenken und Zweifel in Bozen auf Gehör stoßen, bleibt abzuwarten. Der Bürgermeister fordert ein starkes Signal seitens der Landespolitik. Der Gewässerschutzplan ist ein Teilplan des bereits genehmigten Wassernutzungsplans. Die Fachpläne fußen auf der Wasserrahmenrichtlinie der EU, welche die Bewirtschaftung der Wasserressourcen regelt. Die Rahmenrichtlinie war bereits im Jahr 2000 angesichts des stetig steigenden Wasserbedarfs und des Klimawandels erlassen worden. Der Entwurf zum Gewässerschutzplan enthält Bestimmungen zum Schutz und zur Verbesserung der Gewässer, um die gute Qualität weiterhin zu erhalten und das Erreichen der Umweltziele zu sichern. Sobald die Frist für die Abgabe von Stellungnahmen abgelaufen ist, soll der Plan endgültig von der Landesregierung genehmigt werden.