Blick über das neue Biotop Spinei: Jenseits des Zauns befinden sich die landwirtschaftlichen Flächen für den Bioanbau.
Hoher ökologischer Wert: Die Erlenwälder und die Feuchtgebiete sind künftig im Rahmen den neuen Biotops geschützt.

Neues Biotop in Mals

Publiziert in 7-8 / 2021 - Erschienen am 4. März 2021

Mals - Die Landesregierung hat kürzlich auf Vorschlag der Landesrätin für Raumentwicklung, Landschaft und Denkmalpflege, Maria Hochgruber Kuenzer, einem Änderungsantrag zum Landschaftsplan der Gemeinde Mals zugestimmt. Die Änderung betrifft die Umwidmung von Weidegebiet und alpinem Grünland in Landwirtschaftsgebiet und die Ausweisung der angrenzenden und verbleibenden Weideflächen als Biotop Spinei. Ziel ist es, die dort vorkommenden Feuchtflächen und Erlenwälder zu bewahren. „Die Gemeinde hat die Ausweisung eines neuen Biotops als Gegenleistung für die Umwidmung vorgeschlagen, das schätzen wir sehr“, unterstreicht die Landesrätin. Die Gemeindeverwaltung übernehme damit Verantwortung für die Landschaft und ihre Nutzung, die nachhaltig erfolgen müsse. Nach einem positiven Gutachten der Kommission für Natur, Landschaft und Raumentwicklung im Herbst 2020 hatte das Landesamt für Landschaftsplanung jene Flächen definiert, die in Landwirtschaftsgebiet umgewidmet und intensiviert werden können sowie einen Abgrenzungsvorschlag für die Biotopfläche ausgearbeitet. Die Umwidmung in Landwirtschaftsgebiet betrifft eine Fläche von etwas mehr als 18,6 Hektar. Die Eigentümerin, die E.B.N.R. (Eigenverwaltung bürgerlicher Nutzungsrechte) Mals, kann auf diesem Gelände künftig biologische Landwirtschaft betreiben. Das neu ausgewiesene Biotop Spinei erstreckt sich auf etwa 41,6 Hektar Weideflächen nördlich von Mals und ist mit ausgedehnten Feuchtgebieten und Erlenwäldern durchsetzt. „Die Auwaldreste besitzen einen hohen ökologischen Stellenwert“, unterstreicht Peter Kasal, der Direktor des Landesamts für Landschaftsplanung. „Es handelt sich um wertvollste Naturlebensräume mit einer bedrohten, aber sehr vielfältigen Flora und Fauna. Für deren Fortbestand ist die Erhaltung optimaler hydrologischer Verhältnisse und der charakteristischen Vegetation von großer Bedeutung.“ Die Flächen werden als Frühjahrs- und Herbstweide genutzt. Dabei sei darauf zu achten, dass gegenüber der Nutzung im Jahr 2020 der Weidedruck nicht erhöht werde. Die genaue Tieranzahl, die künftig auf die Weide aufgebracht werden kann, muss mit einem Weideplan festlegt werden.

Redaktion

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