Neue Management-Richtlinien für Wolf und Bär
Südtirol/Vinschgau - Das Land Südtirol und das Trentino haben Ende Februar ihre gemeinsam erarbeiteten Management-Richtlinien für Großraubtiere der staatlichen Umweltbehörde ISPRA übermittelt, die nun ihr Gutachten dazu abgeben muss. Das Gutachten ist verpflichtend, aber nicht bindend. Das Dokument zielt darauf ab, dass die entsprechenden Landesgesetze der beiden Provinzen angewendet werden, mit denen die von den europäischen Bestimmungen vorgesehenen Ausnahmeregelungen in Bezug auf Wolf und Bär übernommen werden. Die Landesgesetze geben den Landeshauptleuten von Südtirol und dem Trentino die Befugnis, über Entnahme, Ergreifung und Tötung von Wolf und Bär zu verfügen, immer unter Einhaltung der EU-Habitat-Richtlinie und nach Begutachtung durch die ISPRA, falls keine anderen Lösungen sinnvoll sind und wenn der Erhalt der Art nicht gefährdet ist. Wie Landesrat Arnold Schuler unterstreicht, „benötigen wir das ISPRA-Gutachten, um die entsprechenden Landesgesetze anwenden zu können. Dieses wichtige Ziel wollen wir gemeinsam mit dem Trentino erreichen.“ Nur dann sei man in der Lage, die kleinteilige Landwirtschaft in den Berggebieten zu schützen und die damit einhergehende wertvolle Pflege der Landschaft zu garantieren. Diese sei durch die Präsenz von Großraubtieren in Gefahr. Ziel sei es, die Unversehrtheit der in der Landwirtschaft tätigen Personen zu gewährleisten. Das Arten-Management besteht aus einer Reihe von Maßnahmen, die auf eine nachhaltige Nutzung der Landschaft durch den Menschen abzielen und mit dem Schutz der Ökosysteme und der Artenvielfalt vereinbar sind. Letzterer muss sich auf wissenschaftliche Grundlagen beziehen, der jeweiligen Situation angepasst werden und nachhaltig sein.