Im März 2016 hat der Gemeinderat von Mals die sogenannte Pestizid-Verordnung verabschiedet.

„Kleiner, aber wichtiger Sieg“

Frei: „Anfang 2018 folgt ein neuer Rekurs.“ Veith: „Es wird schwierig werden, Schäden nachzuweisen.“

Publiziert in 24 / 2017 - Erschienen am 4. Juli 2017

Bozen/Mals - Das Verwaltungsgericht in Bozen hat den Rekurs von knapp 4 Dutzend Grund­eigentümern gegen die Durchführungsverordnung der Gemeinde Mals über die Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln im Gemeindegebiet abgewiesen. Als Begründung wird im Urteil das Fehlen des Rechtsschutzinteresses angeführt. Die Rekurssteller hätten keine „direkte, unmittelbare und konkrete Verletzung eines persönlichen Interesses nachgewiesen.“ Was die Verfahrensausgaben betrifft, so hat das Gericht eine gegenseitige Aufrechnung der Kosten zwischen den eingelassenen Parteien verfügt. Der Malser Bürgermeister Ulrich Veith wertete das Urteil dem der Vinschger gegenüber grundsätzlich als positiv. Es sei offensichtlich kein Schaden entstanden und daher gebe es auch keine Klageberechtigten. Aus der Sicht von Veith dürfte es auch in Zukunft schwierig werden, Schäden nachzuweisen, die größer sind als jene, zu denen es infolge der Ausbringung chemisch-synthetischer Pflanzenschutzmittel für die Allgemeinheit kommen könnte.
„Biolandwirtschaft
wirtschaftlich rentabel“
Außerdem sei der biologische Anbau auch rein wirtschaftlich gesehen durchaus rentabel. Es komme nicht von ungefähr, dass etwa im Gebiet Schlanders, aber nicht nur, immer mehr Anbauer auf Bio umstellen. Der Rekurs war auch gegen Johannes Fragner Unterpertinger eingebracht worden, und zwar persönlich und in seiner Eigenschaft als Vertreter des Promotorenkomitees für eine pestizidfreie Gemeinde Mals. Fragner Unterpertinger, der sich in das Verfahren nicht eingelassen hatte, wertet das Urteil „als kleinen, aber wichtigen Schritt und juristischen Sieg auf dem Weg in eine pestizidfreie Gemeinwohlregion Obervinschgau.“ Er hofft, dass die Rekurssteller und der Südtiroler Bauernbund die Zeichen der Zeit erkennen.
Prozessrechtliche Frage
Nicht sonderlich überrascht vom Urteil zeigte sich Arthur Frei, der Rechtsanwalt der Rekurssteller. Der Hintergrund des Urteils sei die prozessrechtliche Frage, ob eine allgemeine Verordnung unmittelbar vor dem Verwaltungsgericht angefochten werden kann, oder ob erst eine konkrete Anwendungsmaßnahme abzuwarten ist. Man habe sich entschieden, die Verordnung sofort anzufechten, „um das Risiko zu vermeiden, dass die spätere Anfechtung für verfristet erklärt wird.“ Im Kern vertrete das Gericht die Auffassung, dass die Verordnung sehr wohl „unmittelbare und konkrete negative Auswirkungen auf die Rechtssphäre der Gemeindebürger hat.“ Allerdings sehe die Verordnung eine Übergangsfrist von 2 Jahren vor, so dass die wesentlichen Punkte, vor allem das Verbot der Ausbringung von Pflanzenschutzmitteln der beiden höchsten Risikoklassen, für 24 Monate ab Vollstreckbarkeit der Verordnung ausgesetzt sind und andere Verbote sofort in Kraft treten. Für Neuanpflanzungen seien die Verbote sofort in Kraft getreten. Eine Anfechtung des jetzigen Urteils erachtet Frei als nicht zweckmäßig. Wohl aber kündigt er für Ende März 2018 einen neuen Rekurs an, „denn dann treten die Verbote endgültig in Kraft und dann hat die gesamte Verordnung unmittelbar negative Auswirkungen auf die Verwendung von Pflanzenschutzmitteln in Mals. Wir werden also fristgerecht Anfang 2018 erneut Rekurs einreichen.“
„Grüne Flagge“ für Mals
Wie unlängst bekannt wurde, verleiht Italiens größte Umweltschutzorganisation Legambiente der Bevölkerung von Mals heuer die „Grüne Flagge“ für die Verabschiedung der Pestizid-Verordnung und die Abhaltung der vorhergehenden Volksabstimmung. Die Auszeichnung ist als Dank für den Einsatz für eine nachhaltige und lebenswerte Zukunft zu werten. Die „Grünen Flaggen“ 2017 werden im Rahmen einer dreitägigen Veranstaltung (14. bis 16. Juli) mit Fachvorträgen und Feierlichkeiten in Prato di Resia bei Udine verliehen.

Josef Laner

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