Bei den regelmäßig stattfindenden offenen Bürgerversammlungen werden die Entscheidungen der demokratischen Gremien immer wieder transparent mitten in die Dorfgemeinschaft rückgekoppelt.

„In jeder Hinsicht nachvollziehbar und rechtens“

Publiziert in 16 / 2023 - Erschienen am 12. September 2023

Naturns - Mit der „Abänderung des Gemeindeplanes für Raum und Landschaft. Einfügung einer Zone mit Plan für die städtebauliche Umstrukturierung – PSU“ wollte die Mehrheit des Naturnser Gemeindesrates, wie im Abschlussdokument „Vision 2030+“ vom Gemeinderat beschlossen, die Diskussion über die bestmögliche Gestaltung des Parkplatzes am Rathaus eröffnen. „Dazu fand eine offene Bürgerversammlung in Form eines Arbeitsabends statt. Rund 50 Bürgerinnen und Bürger nahmen daran teil. Es gibt keine Vorgabe einer Verbauung, jede Form der Umgestaltung ist erst zu erarbeiten“, heißt es in einer Pressemitteilung der Gemeindeverwaltung. Nach der Initiative für eine abschaffende Volksabstimmung stimmten 14 (SVP und Zukunft Naturns) von 18 Ratsmitgliedern dem Vorschlag der Promotoren zu und widerriefen den Beschluss zur Bauleitplanänderung. „Damit sollen eine partizipative Aufarbeitung und eine bessere Mitentscheidung der Bürgerinnen und Bürger ermöglicht werden“, heißt es weiter. Die Definition der weiteren Vorgangsweise ist unter anderem im Rahmen des Gemeindeentwicklungsprogrammes Thema im nächsten Bürgerrat, der im November stattfinden wird. Informationen dazu gibt es auf dem Gemeindeportal (Menüpunkt „Bürgerbeteiligung“). – Der Vorgang des Widerrufs wurde aufgrund einer Anfrage eines Gemeinderates der Süd-Tiroler vom Landesamt für Aufsicht und Beratung überprüft. Die Aufsichtsbehörde kommt in ihrer Bewertung, die mit dem 24. August 2023 datiert ist, zum Ergebnis: „Die eben angeführten Erklärungen, mittels der Verweise auf die hierbei anzuwendende Gemeindeverordnung (Genehmigung der Verordnung über die Durchführung von Volksabstimmungen) und dabei vor allem auf den Artikel 4 Absatz 1 der Verordnung über die Durchführung von Volksabstimmungen wurden von uns Punkt für Punkt überprüft und diese sind für das schreibende Amt in jeder Hinsicht nachvollziehbar.“ Am Ende heißt es im Gutachten: „Schließend sind unserer Ansicht nach damit die Vorgehensweise und die Handhabung der Gemeinde Naturns rechtens bzw. als gemäß der anzuwendenden Verordnung anzusehen.“ Damit wird laut der Gemeindeverwaltung bestätigt, „dass der Gemeinderat und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Gemeinde Naturns zu jedem Zeitpunkt korrekt und gewissenhaft gehandelt haben.“

Redaktion

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