Im Bild (v.l.): Silvia Matthies, Luise Ruatti und Regina Breul.

Hirntod und Organspende

Publiziert in 21 / 2016 - Erschienen am 1. Juni 2016
Naturns - Nicht jene Menschen, die dank gespendeter Organe weiter­leben können, sondern die Spender von Organen standen am 19. Mai im Mittelpunkt eines Vortrages im Theatersaal in Naturns. „Es gibt viele Informationen für die Empfänger, aber wenige für die Spender, speziell was das Thema Hirntod betrifft“, schickte Luise Ruatti voraus. Landesweit sei bei 11 Veranstaltungen mit über 70 Referenten und zum Teil auch mit Betroffenen für die Organspende sensibilisiert und geworben worden. „Es geht heute Abend keineswegs darum, Organspender abzuwenden, sondern um Aufklärung über das Thema Hirntod und über Fakten, die verschwiegen werden“, so Ruatti. Die Organisatoren des Abends waren die Initiativgruppe AEGIS Südtirol (Aktives Eigenes Gesundes Immun-System) und die SGGF (Südtiroler Gesellschaft für Gesundheitsförderung). Am Podium konnte Ruatti die Ärztin, Dozentin und Publizistin Regina Breul sowie Silvia Matthies begrüßen, die als Fernsehjournalistin seit über 30 Jahren auf Medizinethik und Biopolitik spezialisiert ist. Vor rund 50 Zuhörern legten Breul und Matthies ihre Sicht zu den Themen Hirntod und Organspende dar. Sie äußerten viele Zweifel und auch Kritik in Bezug auf das Transplantations­gesetz in Deutschland und die DSO (Deutsche Stiftung Organtransplantation). In eingespielten Interviews mit dem Transplantationschirurgen Gundolf Gubernatis und dem Neurologen Hermann Deutschmann wurde auf teils mangelnde Qualifikations- und Sicherheitsstandards bei der Feststellung des Todes in Kliniken in Deutschland verwiesen. Auch bei der Hirntoddiagnostik würden immer wieder Fehler passieren. Breul und Matthies warteten mit Beispielen von Menschen aus aller Welt auf, die angeblich trotz festgestellten Hirntodes heute noch leben. Auch die unterschiedlichen Gesetze bezüglich der Einwilligung bzw. Verweigerung der Organspende wurden beleuchtet. In Italien gilt grundsätzlich die sogenannte Widerspruchsregelung. Wer sich weder ablehnend noch zustimmend äußert, für den entscheiden im Falle der möglichen Organspende die nächsten Angehörigen. sepp
Josef Laner

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