Albrecht Plangger bei der Fragestunde am 13. März in der Abgeordnetenkammer.

Grenzpendler sind keine „furbetti“

Publiziert in 11 / 2019 - Erschienen am 25. März 2019

Rom/Vinschgau - Im Zusammenhang mit dem Thema der ausländischen Autokennzeichen sind auch bei nicht wenigen Vinschger Grenzpendlern, die mit Firmenautos ihrer ausländischen Arbeitgeber täglich zur Arbeit in die Schweiz pendeln, Befürchtungen aufgekommen. Bei der Fragestunde in der römischen Abgeordnetenkammer am 13. März brachte der Abgeordnete Albrecht Plangger eine Anfrage ein, auch im Namen seiner Kollegen Renate Gebhard und Manfred Schullian. Innenminister Matteo Salvini antwortete sinngemäß: „Wer sich durch das Nutzen eines ausländischen Kennzeichens keinen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen will und in Italien regulär die Autosteuern, die Versicherung und die Verkehrs-
strafen bezahlt, hat vom Staat nichts zu befürchten." Gerade diesen ehrlichen Bürgern gegenüber sei es eine Pflicht, die „furbetti“ (Schlaumeier) zu treffen und aus dem Verkehr zu ziehen. Mit dem Gesetz 113/2018 wolle man jene treffen, die die Autoversicherung oder die Autosteuer entweder überhaupt nicht bezahlen wollen oder über das Ausland weniger zu bezahlen hoffen. Getroffen werden sollen jene „furbetti“, die ausländische Kennzeichen nutzen, um in Italien die Verkehrsstrafen nicht bezahlen zu müssen. Einige „Superschlaue“ hätten laut Salvini Hunderte von nicht bezahlten Verkehrsstrafen angesammelt. Man sei sich aber bewusst, dass es für be-
stimmte Fälle Ausnahmeregelungen brauche, so auch für Grenzpendler, die mit Firmenautos ihrer ausländischen Arbeitgeber in das Ausland pendeln. Für diese Fälle werde man baldigst entweder eine gesetzliche Regelung schaffen oder mit einem Rundschreiben des Innenministeriums diese Sonderfälle berücksichtigen. Plangger hat die Ordnungskräfte im Vinschgau über die Zusage Salvinis informiert und sie gebeten, bis zur endgültigen Klärung der Sachlage mit gesundem Hausverstand („buon senso“) vorzugehen. Plangger: „Es wird noch etwas Zeit brauchen, das Sicherheitsdekret an bestehende Bestimmungen anzupassen, um alle Unsicherheiten zu klären, z.B. bei gelegentlichen Fahrten, einem Freundschaftsdienst - wenn sich der Fahrer nicht wohl fühlt oder z.B. der Hotelier das Auto des Hotelgastes vom Liftparkplatz holt - oder wenn jemand z.B. ein Auto mit der provisorischen ‚Zoll-Targa’ ins Land bringt oder das ausländische Auto von einem Familienangehörigen genutzt wird: Nutzungsleihe (comodato a familiare).“ Aber immer wird der Grundsatz gelten: „Wer sich durch das Nutzen eines ausländischen Kennzeichens keinen ungerechtfertigten Vorteil verschaffen will und in Italien regulär die Autosteuern, die Versicherung und die Verkehrsstrafen bezahlt, hat vom Staat nichts zu befürchten.“ Auch die Positionen vieler Saisonarbeiter im Gastgewerbe oder auch in der Landwirtschaft seien zu berücksichtigen. Plangger forderte den Innenminister auf, „klare Regelungen für jene Personen zu erlassen, die zeitlich begrenzte Arbeitsverträge haben, auch bis zu 11 Monate.“ Der Vinschger Kammerabgeordnete ist zuversichtlich, „dass die Vinschger Grenzpendler wohl wieder beruhigt mit dem Firmenauto des ausländischen Arbeitgebers täglich zur Arbeit in die Schweiz pendeln können.“

Josef Laner

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