Margareth Telser Kurz, stellvertretende Vorsitzende des Bezirks Vinschgau der Südtiroler Krebshilfe
Herbert Heidegger: „Eine Patientenverfügung muss gut gemacht sein.“

Für den Fall, dass …

Infos zum Thema Patientenverfügung. Heidegger: „Kein einmaliger Akt, sondern ein Prozess.“   

Publiziert in 39 / 2018 - Erschienen am 13. November 2018

Schlanders - Was ist eine Patientenverfügung? Wie fülle ich sie aus? Wer hilft mir dabei? Mit Antworten auf diese und viele weiteren Fragen zum Thema Patientenverfügung wartete am 6. November Herbert Heidegger, Primar in Meran und Präsident des Landesethikkomitees, bei einem Informationsabend im Bürgerheim in Schlanders auf. Rund 30 Personen konnte Margareth Telser Kurz, die stellvertretende Vorsitzende des Bezirks Vinschgau der Südtiroler Krebshilfe, zum Info-Abend begrüßen. Beim Instrument der Patientenverfügung geht es laut Heidegger grundsätzlich darum, dass Menschen über medizinische Maßnahmen mitentscheiden möchten „und sich wünschen, Vorsorge zu treffen für den Fall, dass sie es nicht mehr können.“ Am meisten Angst haben die Menschen vor einem „zu viel“ an Behandlungen und Therapien oder vor einem „zu wenig“. Eine der wichtigsten ethischen Grundlagen, auf denen die Patientenverfügung fußt, sei der Respekt vor der Autonomie des Patienten. „Es darf keine Behandlung ohne die Einwilligung des Patienten durchgeführt werden“, so Heidegger. Und wenn ein Patient nicht mehr fähig ist, die Einwilligung zu erteilen, „sind frühere Wünsche zu berücksichtigen, wie sie der Patient zum Beispiel in einer Patientenverfügung festgelegt hat.“ Eine Patientenverfügung gilt für all jene Situationen, in denen ein Mensch nicht mehr einsichts-, urteils- oder kommunikationsfähig ist, sei es krankheitsbedingt oder weil der Sterbeprozess eintritt. Auch auf die Eckpfeiler und Grundsätze des Staatsgesetzes Nr. 219/2017 über die Patientenverfügungen ging Heidegger ein. 

Information und Aufklärung

Als wichtige Punkte nannte er die Information und Aufklärung: „Es geht darum, aussagekräftige Äußerungen des Patienten zu fördern und häufige klinisch relevante Situationen zu besprechen.“ Unerlässlich sei etwa eine ausführliche Erklärung der Therapieziele, die von Heilung und Prävention über Lebensverlängerung und Linderung von Leiden bis hin zur Ermöglichung eines „guten“ Sterbens reichen können. Grundsätzlich hielt Heidegger fest, dass die Patientenverfügung nicht als einmaliger Akt zu verstehen sei, sondern als Herausforderung und als Prozess, beim dem man sich helfen lassen soll, vor allem von den Hausärzten. Es brauche ständige Information und laufende Aufklärung. Auch solle man vermehrt den Mut finden, über die Patientenverfügung und weitere schwierige Themen, die zwangsläufig mit hineinspielen wie etwa der Tod und das Sterben in Würde, mit Angehörigen und engen Freunden zu reden. Heidegger: „Der Tod muss als Teil des Lebens begriffen werden.“ Teils große Defizite in Südtirol ortet er im Bereich der Schmerztherapie. Es bräuchte zusätzliche Strukturen für die Palliativversorgung. Hier gebe es Nachholbedarf. Lobenswert sei, dass immer mehr Altersheime einen großen Wert auf das Thema Patientenverfügung legen. Auch hier geht es in erster Linie um Aufklärung und Information: „Es kann sehr hilfreich sein, wann man im Gespräch mit Heimbewohnern erfährt, was diese sich in Akt-Situationen, etwa bei einem Herzinfarkt oder einem Schlaganfall, wünschen. Positiv hervorgehoben hat Heidegger auch den besonderen Einsatz von Ärzten aus dem Ober- und Mittelvinschgau im Zusammenhang mit dem Thema Patientenverfügung. „Es geht nicht darum, eine möglichst hohe Anzahl von Verfügungen zu erreichen, sondern darum, zu erklären und zu informieren, denn eine Patientenverfügung muss gut gemacht sein.“ Verfügungen, die unpräzise Festlegungen zu Umfang und Grenzen „lebensverlängernder Maßnahmen“, seien wirkungslos. Auch über die Möglichkeit, eine Vertrauensperson zu benennen, und weitere Aspekte informierte Heidegger, der sich im Anschluss an den Vortrag der Diskussion mit dem Publikum stellte.

Josef Laner

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