„Eingriff in die Familie“
Umstrittener Ankauf von Ansitz-Anteilen
Partschins - Zu kontroversen Diskussionen kam es bei der jüngsten Sitzung des Partschinser Gemeinderates bezüglich der Ausübung des Vorkaufsrechtes für den Erwerb von Gebäude- und Grund-Anteilen des denkmalgeschützten Ansitzes Montelbon in der Peter-Mitterhofer-Straße. Der Gemeindesekretär Hubert Auer führte einleitend in den etwas komplexen Sachverhalt ein. Er berichtete von einem notariellen Vertrag, der nach Ansicht der Vertragspartner als Schenkung bzw. indirekte Schenkung anzusehen ist, während es sich nach Auffassung der Gemeinde um einen Kaufvertrag handle, zumal ja eine Abtretungssumme festgeschrieben sei. Der Notar jedenfalls hat den Vertrag an das Denkmalamt weitergeleitet und dieses wiederum übermittelte ihn den zuständigen Landesämtern. Laut Vertrag wollte der Eigentümer des Ansitzes, der nicht in Partschins wohnt, die ungeteilte Hälfte des Hauptgebäudes sowie Anteile weiterer Grund- und Bauparzellen an seine seit langer Zeit in Triest wohnhafte Schwester abtreten. Beim Verkauf denkmalgeschützter Gebäude steht dem Land allerdings ein Vorkaufsrecht zu. Übt das Land dieses Recht nicht aus, kann es die Gemeinde für sich beanspruchen. „Und genau das haben wir im Gemeindeausschuss beschlossen, nachdem das Land verzichtet hat“, sagte BM Albert Gögele. Der Ansitz sei ein historisch wertvolles Gebäude. Mit dem Ankauf der Anteile eröffne sich die Möglichkeit, den Ansitz bei touristischen Führungen nicht nur von außen zu zeigen, sondern auch von innen. Außerdem könnten im Ansitz auch kulturelle Veranstaltungen organisiert werden. Der Preis der Anteile war in einer Schätzung der Gemeinde mit 34.800 Euro beziffert worden. Dieser Betrag ist etwas niedriger als die im Vertrag angeführte Summe. Bei der Diskussion wurden viele Bedenken und Zweifel aufgeworfen. Tobias Nischler (SVP) z.B. sagte, dass es moralisch nicht vertretbar sei, „auf diese Art in eine Familie einzugreifen.“ Auch Matthias Fleischmann und Christian Pföstl von den Freiheitlichen, Dietmar Weithaler von der Süd-Tiroler Freiheit und Ratsmitglieder der SVP äußerten Bedenken und Zweifel. Es bestehe keine Notwendigkeit, die Anteile zu erwerben. Rechtlich möge der Erwerb zwar in Ordnung sein, moralisch aber sei er kaum zu vertreten. Außerdem stelle sich die Frage nach dem tatsächlichen Nutzen für die Gemeinde: wo liegt der Vorteil? Viel anfangen könne man mit ungeteilten Anteilen ohnehin nicht. Zudem müssten sich auch die privaten Käufer an die Vorgaben des Denkmalschutzes halten. Vizebürgermeister Alois Forcher meinte, dass es mit dem Ankauf vielleicht gelingen könnte, die derzeit nur geduldete Zufahrt bzw. Durchfahrt beim Ansitz rechtlich festzuschreiben. Wie sehr die Meinungen im Rat auseinanderklaffen, zeigte sich bei der Abstimmung: 8 Räte sprachen sich für die Ausübung des Vorkaufsrechtes aus, 3 enthielten sich der Stimme und 5 waren dagegen. Gegen den Beschluss des Gemeindeausschusses für den Ankauf ist seitens der Käufer-Seite bereits Einspruch erhoben worden. Die Schwester des Ansitz-Eigentümers war mit Angehörigen eigens von Triest angereist, um an der Ratssitzung teilzunehmen. Zu Wort melden durfte sie sich erst im Anschluss an die Abwicklung der Tagesordnung. Aus ihrer Sicht ist der geplante Ankauf seitens der Gemeinde ein Eingriff in die Familie. „Ihr ruiniert uns das Leben“, hieß es wörtlich. Nicht ein Kaufvertrag sei innerhalb der Familie unterzeichnet worden, sondern ein Schenkungsvertrag. Im Fall von Schenkungsverträgen greife kein Vorkaufsrecht. Am Tag nach der Sitzung kam es auf Einladung des Bürgermeisters zu einer Aussprache. „Wir werden uns in Kürze erneut treffen“, sagte Gögele dem der Vinschger. Von einer Schenkung könne aus seiner Sicht keine Rede sein, „denn geschenkt wird normalerweise zum Nulltarif.“ Hätte es sich um eine Schenkung gehandelt, hätte der Notar den Vertrag erst gar nicht an das Denkmalamt weitergeleitet und die ganze Geschichte zum Laufen gebracht. Zur Frage, ob es nicht schwierig werden könnte, mit einer ungeteilten Hälfte Hausführungen anzubieten, meinte Gögele: „Nein, wir gehen ja nicht zum Wohnen oder Schlafen in den Ansitz“. Sicher zu sein scheint, dass das letzte Wort in dieser Geschichte noch nicht gesprochen ist. „Es fängt erst jetzt an“, hatte es seitens der Käuferseite unmittelbar nach der Ratssitzung geheißen.