Causa „Saumoarhof“: Rekurs abgewiesen

Publiziert in 37-38 / 2021 - Erschienen am 9. November 2021

Naturns - Schon seit vielen Jahren beschäftigt die Causa „Saumoarhof“ die Naturnser Gemeindeverwaltung. Die Genehmigung, die Hofstelle zu verlegen, war seinerzeit mit der gesetzlich vorgesehenen Auflage verknüpft worden, die alte Hofstelle abzureißen. Geschehen ist das bis heute nicht. Am Freitag vergangener Woche traf im Rathaus das vorerst letzte Gerichtsurteil zur Causa ein. Das Verwaltungsgericht Bozen hat die Anfechtung des Rekursstellers gegen die Zahlung des von der Gemeinde verlangten Bußgeldes abgewiesen. Demnach muss der Rekurssteller dem Bußgeldbescheid, wie ihn die Gemeinde im August 2020 ausgestellt hat, Folge leisten und „wegen der Übertretung des Art. 131, Absatz 3 des Landesraumordnungsgesetzes vom 11.8.1997, Nr. 13“ einen Betrag von 182.405,02 Euro zahlen. Zumal sich dieser Betrag auf die Zeit vor 2020 bezieht, dürften für die Jahre 2020 und 2021 weitere Bußgeldzahlungen fällig werden. Wie Bürgermeister Zeno Christanell dem der Vinschger bestätigte, kann gegen dieses Urteil innerhalb von 60 Tagen Rekurs eingelegt werden. Christanell sieht im Urteil eine Bestätigung der Rechtsposition der Gemeinde: „Wir bewerten dieses Urteil daher keineswegs als einen ‚Sieg’ der Gemeinde, über den wir uns freuen. Es wurde schlicht und einfach dem Gesetz Genüge getan.“ Einen Rekurs gegen die vom früheren Bürgermeister erlassenen Verordnung zum Abbruch der alten Hofstelle hatte das Verwaltungsgericht bereits vor einiger Zeit abgelehnt. Gegen diese Ablehnung hatte die Gegenpartei Rekurs beim Staatsrat eingebracht. Dieses Verfahren behängt noch.

Josef Laner

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